Bei den „Wichtigen Hinweisen“ im RLN-Handbuch (Seite 3) sind versehentlich die im Frühjahr erfolgten Änderungen der RLN-Spielordnung nicht eingepflegt worden. Wir weisen daher auf die folgenden Änderung der RLN-SO hin.
§ 6 Kampfgericht
(7) Der/Die Anschreiber/in hat die Vorbereitung des Spielberichtsbogens (SBB) bis 20 Minuten vor Spielbeginn sicherzustellen, er/sie muss 40 Minuten vor Spielbeginn mit der Arbeit anfangen. Die übrigen Kampfrichter und in der 1. Regionalliga Herren die Scouter (nur 1. Regionalliga Herren) müssen spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn ihren Platz am Kampfgericht einnehmen und dürfen diesen nur mit Erlaubnis des 1. Schiedsrichters danach noch verlassen.