Verschiedene Regionen führen aktuell verpflichtende „2G“-Regeln ein. Wir möchten daher an das Rundschreiben vom 16. September 2021 erinnern:
- Die lokalen amtlich verordneten Corona-Maßnahmen sind einzuhalten.
- Diese Maßnahmen sind in das in Team-SL hinterlegte Hygienekonzept aufzunehmen und das Hygienekonzept ist stets aktuell zu halten.
- Gastmannschaft und Schiedsrichter informieren sich zeitnah vor dem Spiel anhand des Hygienekonzeptes über die einzuhaltenden Regeln.
- Spielbeteiligte, welche die Anforderungen des Hygienekonzepts nicht einhalten (z. B. fehlender Test), haben keinen Zutritt zur Halle.
- Eine lokal mögliche 2G-Option darf gerne für Zuschauer, jedoch nicht für Spielbeteiligte angewendet werden.
- Eine amtlich verordnete 2G- oder 2G-Plus-Vorschrift ist selbstverständlich auch von allen Spielbeteiligten einzuhalten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt (z. B. lediglich getestet trotz 2G-Vorschrift oder fehlender Test trotz 2G-Plus-Vorschrift) hat keinen Zutritt zur Halle.
- Sofern aufgrund der amtlichen Vorschriften der Zutritt zur Spielhalle verwehrt ist, stellt dies keinen Grund für den Einwand höherer Gewalt (§ 41 DBB-SO) dar. Sollte eine Mannschaft aus diesem Grunde nicht antreten können, ergeht ein Wertungsentscheid.