Die Vereine werden gebeten, das Rundschreiben zum Nachweis der Jugendmannschaften gemäß § 3 Abs. 4 RL-SO und § 31 c DBB-SO zu beachten und das Formular für Jugendmannschaften bzw. das Formular für Schul-AGs ausgefüllt und fristgemäß an die Sportwartin zu senden.