Die Vereine werden gebeten, das Rundschreiben zum Nachweis der Jugendmannschaften gemäß § 3 Abs. 4 RL-SO und § 31 c DBB-SO zu beachten und das Formular für Jugendmannschaften bzw. das Formular für Schul-AGs ausgefüllt und fristgemäß an die Sportwartin zu senden.
Das BMI hat Anwendungshinweise sowie eine Broschüre für britische Staatsangehörige herausgegeben.
Es wird zukünftig unterschieden zwischen Briten, die vor dem 01.01.2021 in Deutschland gewohnt haben und solchen, die erst nach dem 31.12.2020 zuziehen. Für den RL-Spielbetrieb bedeutet dies, dass die bereits hier spielenden Briten ohne Einschränkung weiter teilnehmen können und dass sich an ihrem Status nichts ändert. Briten, die ab Januar neu zuziehen und am RL-Spielbetrieb teilnehmen möchten, werden hingegen wie andere Nicht-EU-Ausländer behandelt.
Gemäß § 31b DBB-Spielordnung ist ein „Local Player“ (jeder Spieler – gleich welcher Nationalität – der im Zeitraum U14 bis U19 mindestens drei Jahre lang einen Spielerpass in Deutschland hatte) zu kennzeichnen. Die geschieht durch ein Logo auf der Vorderseite des Trikots mit folgenden Vorgaben:
Druckvorlagen sind in orange-schwarz und grau-schwarz verfügbar.