Die Ausnahmeregelung, dass eine Spielabsage erfolgt wenn mehr als drei Stammspieler in Quarantäne oder erkrankt sind (siehe auch Rundschreiben vom 30. September 2020) wird mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2021 aufgehoben.
Nach Auswertung der Abfrage bleibt es weiterhin bei der Regelung, dass die „2G“-Option nicht auf Spielbeteiligte angewendet werden darf.
Alle Vereine haben per E-Mail eine Abfrage zur „2G“-Option erhalten und werden gebeten, bis zum 15. Oktober 2021 zu antworten.
In dieser Saison gelten die bereits bekannten Corona-bedingten Vorsichtsmaßnahmen weiter, insbesondere:
Ausführlich und mit einem Blick auf die mögliche weitere Entwicklung (u.a. „2G“-Regel) sind diese in einem Anschreiben an die Vereine erläutert.
In der Ausschreibung 2021-22 (Stand 23.06.2021) wurden die Melde- und Spieltermine der Jugend- und Senioren-Wettbewerbe ergänzt.
Angesichts der nicht ausgespielten Saison 2020/21 hat die Mitgliederversammlung beschlossen, den Vereinen zu erstatten:
Die RLN hat eine Abfrage bei den Mannschaften nach deren Wünschen für den weiteren Saisonablauf getätigt. Hier sind das ausführliche Anschreiben vom 23.01.2021 und die
Zusammenfassung der Ergebnisse vom 17.02.2021.
Auf Basis der aktuellen Entwicklungen hat der RLN-Vorstand folgende Beschlüsse gefasst: